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Berlin (pressrelations) - Geplanter Fertigstellungstermin Ostkreuz in Gefahr
Verwaltungsgericht untersagt laute Bauarbeiten am Ostkreuz am Sonntag
Berlin, 24. Juli 2008 - Die Bauarbeiten am Ostkreuz können dieses Wochenende zunächst nur eingeschränkt fortgesetzt werden. Die Ausnahmegenehmigung für die Nacht- und Wochenendarbeiten wurde gestern im Eilverfahren durch die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin eingeschränkt. Danach besteht für diesen Sonntag zwischen 6 und 20 Uhr ein Bauverbot. Das Bauverbot führt dazu, dass die Großbohrpfähle für die neue Ringbahnbrücke nicht im vorgesehenen Zeitplan eingebaut werden können.
Ingulf Leuschel, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin: „Der Fertigstellungstermin 2016 ist nur realistisch, wenn wir die benötigten Genehmigungen für die Nacht- und Wochenendarbeiten in vollem Umfang erhalten. Alternativ wären bei Gleissperrungen am Tage rund 100.000 S-Bahn-Kunden betroffen, für die ein Ersatzverkehr mit Bussen kaum möglich ist. Der Stopp der Arbeiten hat auch finanziell erhebliche Auswirkungen.“
Auf Grund der Klage musste bereits am zweiten Wochenende im Juli der geplante Abbruch des Pfeilers „C“ entfallen. Die beteiligten Baufirmen hatten darauf hin mit Unterstützung der Deutschen Bahn AG bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz eine neue Ausnahmezulassung und deren sofortige Vollziehung erreicht. Am vergangenen Wochenende konnte ohne Einschränkungen weitergebaut werden. 110 Anwohner hatten das Angebot der Bahn angenommen, in Hotels zu übernachten.
Die ausgefallenen Arbeiten müssen im August nachgeholt werden.
Informationen für Anwohner unter der Service–Telefonnummer 030 94 79 47 55 an den genannten Tagen. Informationen zum S-Bahn-Verkehr beim S-Bahn-Kundentelefon unter 030 29 74 33 33.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/ Leiter Unternehmenskommunikation Oliver Schumacher
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