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Bauleistungs-Versicherung für Bauunternehmer |
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Warum ist eine Bauleistungs-Versicherung sinnvoll?
Vom Einrichten bis zur Abnahme durch den Bauherren trägt der Bauunternehmer die Gefahr. Für diesen Zeitraum bietet eine Bauleistungs-Versicherung entsprechenden Schutz.
Was ist versicherbar?
Versichert werden können Bauleistungen aller Art inklusive der zugehörigen Baustoffe- und teile, der Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe. Der Baugrund und die Bodenmassen sind nur mitversichert, sofern sie Bestandteil der Bauleistungen sind und eine Zusatzsumme hierüber vereinbart wurde.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse sind an den versicherten Bauleistungen ebenso abgedeckt, wie an den sonstigen versicherten Sachen, sofern sie vom Bauunternehmer nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zu vertreten sind. Hierzu gehören z.B.:
- Konstruktionsfehler - Materialfehler - Fehler bei der Bauausführung - Ungeschicklichkeit - Fahrlässigkeit - Böswilligkeit des Baupersonals - ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mit denen nach Ort und Jahreszeit nicht gerechnet werden kann - Handlungen unbekannter Personen
Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
- Mängel, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des VN - Kernenergie - Krieg - normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muß.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Eine Bauleistungs-Versicherung für Bauunternehmer ersetzt im Regelfall die Kosten (Selbstkosten), welche notwendig sind, um die Schadenstelle aufzuräumen und einen Zustand herzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig entspricht.
Normalerweise wird vereinbart, daß der VN von jedem Schaden einen bestimmten Selbstbehalt trägt.
Wie wird die Versicherungssumme (VS) festgesetzt?
Die VS setzt sich zusammen aus der vertraglichen Bausumme inklusive der Stundenlohnarbeiten und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
Was muß sonst noch beachtet werden?
Auf Wunsch können mitversichert werden:
- Schäden, welche der Bauunternehmer abweichend von der VOB zusätzlich zu vertreten hat - Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. |
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