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Bauleistungs-Versicherung für Bauherren

  
Warum ist eine Bauleistungs-Versicherung sinnvoll?

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, falls seine Bauleistungen durch einen Umstand zerstört oder beschädigt werden, der von ihm nicht zu verantworten ist. Dieses Risiko muß nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) der Bauherr tragen.

Eine entsprechende Bauleistungs-Versicherung für Bauherren kommt für solche Schäden auf, und zwar unabhängig davon, wer die Schäden zu verantworten hat.

Was ist versicherbar?

Versichert werden können alle Neubauten in schlüsselfertiger Ausführung, wie z.B. Wohn- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Kaufhäuser, Krankenhäuser, Sporthallen sowie Industrie- und Gewerbebauten.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers (VN) oder eines der beauftragten Unternehmer gehen, sind versichert, wie z.B.:

- höhere Gewalt und Elementarereignisse
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
- Konstruktions- und Materialfehler
- Fehler bei der Bauausführung
- mangelnde Aufsicht
- Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

- Mängel, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des VN
- Kernenergie
- Krieg
- normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den
  örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muß.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Eine Bauleistungs-Versicherung für Bauherren ersetzt im Regelfall die Kosten, welche notwendig sind, um die Schadenstelle aufzuräumen und einen Zustand herzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig entspricht.

Normalerweise wird vereinbart, daß der VN von jedem Schaden einen bestimmten Selbstbehalt trägt.

Wie wird die Versicherungssumme (VS) festgesetzt?

Die VS setzt sich zusammen aus den Kosten aller Bauleistungen ohne Gartenanlagen und die sogenannten Baunebenkosten.

Was muß sonst noch beachtet werden?

Auf Wunsch können mitversichert werden:

- Verluste durch Diebstahl festeingebauter Materialien und Bauteile
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.



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